Jugendschutzuntersuchung

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben

Wenn Sie eine Ausbildung beginnen wollen, aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen sie vor Ausbildungsbeginn eine Jugend-Arbeitsschutzuntersuchung durchführen lassen.

Diese Untersuchung kann ich für Sie durchführen und Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Bescheinigung ausstellen. Bei Ausbildungsbeginn darf die Untersuchung nicht länger als 14 Monate zurückliegen.

In der Untersuchung prüfe ich, ob das Ausführen bestimmter Tätigkeiten Ihre Gesundheit gefährden oder Ihre Entwicklung beeinträchtigen könnte. Dazu werden eine körperliche Untersuchung und eine Urinuntersuchung durchgeführt.

Damit ich die Untersuchung für Sie durchführen kann, benötigen Sie einen Berechtigungsschein. Dieser Untersuchungsberechtigungsschein wird von der Gemeinde ausgestellt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben und ist gebührenfrei.

Zur Vorbereitung der Untersuchung erhalten Sie einen Fragebogen, den Sie vor dem Untersuchungstermin bitte mit Ihren Eltern oder Sorgeberechtigten zusammen ausfüllen und mitbringen.